Kostenübernahme

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn sie durch approbierte Psychotherapeuten durchgeführt wird. Der Umfang der Leistungen kann -  abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen - variieren. Vereinzelt kann es auch dazu kommen, dass Zuzahlungen erforderlich sind.

 

Kostenerstattungsverfahren

Bei gesetzlich Versicherten, die nachweislich keinen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden, übernehmen viele Krankenkassen eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. Hintergrund dafür ist der gesetzlich verankerte Anspruch auf eine zeitnahe, fachgerechte psychotherapeutische Behandlung, wenn der Bedarf festgestellt wurde. Ist eine Krankenversicherung nicht in der Lage, ihren Versicherten innerhalb von drei Monaten (in bestimmten Fällen auch sechs Wochen) einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz zu vermitteln, ist sie dazu verpflichtet, die Kosten bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung zu übernehmen. Wartezeiten von mehr als drei Monaten müssen nicht hingenommen werden. Sind Sie an einem solchen Verfahren interessiert, schicken wir Ihnen gern Informationsmaterial zu.

 

Selbstzahler

Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen möchten, besprechen wir mit Ihnen die zu erwartenden Kosten. Nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten wird eine 50minütige Sitzung derzeit mit 100,55€ vergütet. Diese Kosten sind ggf. steuerlich absetzbar.

 

Berufsgenossenschaften

Therapiekosten werden von Berufsgenossenschaften dann übernommen, wenn der Therapieanlass im Zusammenhang mit der Berufsausübung steht (z.B. Traumatisierung infolge eines Arbeitsunfalls). Auskunft zur Zuständigkeit gibt im Einzelfall die jeweilige Berufsgenossenschaft.